AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                    

Qualität von Car Tourisme Suisse Unternehmen
  - Fachgerechte Beratung und Organisation, saubere und übersichtliche administrative Abwicklung
  - Geschulte Berufschauffeure
  - Optimale Fahrzeugwartung, saubere, gepflegte Fahrzeuge mit zeitgemässem Komfort


Die Fahrpreise, sind abhängig von folgenden Punkten:
  - Saison
  - Fahrzeuggrösse
  - Komfortausstattung
  - Routenführung (Distanz & Zeitaufwand)
  - Reise mit einem oder zwei Chauffeuren*

*Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV), kann es je nach Programm erforderlich sein, einen zweiten Carchauffeuren einzusetzen und einzukalkulieren. Eine Dienstschicht des Chauffeurs darf 15 Stunden nicht überschreiten, die maximale Lenkzeit beträgt 9 Stunden, die tägliche Ruhezeit muss mindestens 8 Stunden betragen. Dies dient nicht zuletzt Ihrer Sicherheit. Ein allfälliger Zuschlag wird ausgewiesen.


Strassengebühren, Schwerverkehrsabgabe und MwSt.
In beinahe sämtlichen europäischen Staaten werden Strassengebühren und/oder –steuern erhoben. Aus Ihrer Offerte oder Bestätigung ist ersichtlich, ob diese Gebühren inbegriffen sind. Wenn keine Angaben zur Mehrwertsteuer ersichtlich sind, so ist dies im Preis inbegriffen.

Die Chauffeurspesen
gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Verpflegungs- und Unterkunftskosten für Chauffeure werden teilweise vom Restaurant oder Hotels übernommen. Wenn keine Angaben zu den Chauffeurspesen ersichtlich sind, so sind diese Kosten in den Preisen inbegriffen.


Nachtzuschläge
Bedingt durch die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) können spät heimkehrende Chauffeure am folgenden Tag oftmals nicht mehr eingesetzt werden. Zudem erhält der Carchauffeur ab 21.00 Uhr einen Zuschlag ausbezahlt. Deshalb müssen wir einen Nachtzuschlag in Rechnung stellen. Diese Regelung gilt nur für Eintagesfahrten und entfällt bei Mehrtagesfahrten. Fehlt eine Angabe, sind diese Kosten in den Preisen inbegriffen.


Trinkgelder
In unserer Branche sind leistungsbezogene Trinkgelder nach wie vor üblich. Als Richtlinie können

ca. CHF 2.— pro Person und Tag angesehen werden. Auf dem Lohnausweis jedes Carchauffeurs erscheint ein Pauschalbetrag für Trinkgeld, welches deshalb vom Chauffeur versteuert werden muss.


Kosten für eine Offerte
Eine einfache Offerte ist gratis.
Bei einer komplizierten Offerte, insbesondere mit Zusatzleistungen, kann die Firma Ming
eine Gebühr in Rechnung stellen. Dies werden wir dem Kunden vor Offerterteilung mitteilen. Bei einer allfälligen Bestätigung wird diese Gebühr in Abzug gebracht.


Kosten für Bearbeitung von Zusatzleistungen
Wir sind gerne bereit, für Sie ein individuelles Programm mit Zusatzleistungen wie Besichtigungen, Verpflegung, usw. zusammenzustellen. Die Beratung dazu ist in der Regel gratis (siehe auch Kosten Offerte). Die damit zusammenhängenden direkten Kosten werden wie folgt verrechnet:

Eintagesfahrten: Für die Anfrage, Reservation usw. einer Zusatzleistung wird pro Leistung eine Gebühr

                                 von CHF 20.- erhoben. Falls die Zusatzleistung über uns verrechnet  wird, beträgt                                          die Gebühr CHF 30.-.


Mehrtagesfahrten (Pauschalreisen): Alle Kosten sind im aufgeführten Preis enthalten              

                                                                     (Pauschalreisegesetz).

Teilnehmerzahl
Weil der Kunde bei Auftragserteilung in der Regel die genaue Teilnehmerzahl noch nicht kennt, zeigt Ihre Car Tourisme Suisse-Carunternehmung in Bezug auf die definitive Teilnehmerzahl eine relativ grosse Flexibilität. Die definitive Teilnehmerzahl muss wie folgt gemeldet werden:


  - Tagesfahrten mit oder ohne Zusatzleistungen (bei Zusatzleistungen ev. besondere Bedingungen):
    Die
Teilnehmerzahl muss 3 Arbeitstage vor Abreise gemeldet werden. Ist in der Reisezeit ein
    Wochenende

    enthalten, beträgt die Frist 5 Tage.
  - Mehrtagesfahrten mit oder ohne Zusatzleistungen:

   Wann und wie die genaue Teilnehmerzahl gemeldet werden muss, hängt von der Auftragsgrösse und

    den Zusatzleistungen ab. Die genaue Regelung wird mit der Offerte oder Bestätigung mitgeteilt.

Es wird mindestens die gemeldete Teilnehmerzahl verrechnet (bei Personenpreisen). Freiplätze laut Offerte/Bestätigung.


Verschiebungen
Eine Verschiebung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kann aber zwischen den beiden Partnern vereinbart werden und wird entsprechend schriftlich festgehalten.


Annulierungskosten

Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten ohne Zusatzleistungen

Bis 21 Tage vor Reisebeginn: CHF 60.—
20 bis 10 Tage vor Reisebeginn 10%
09 bis 04 Tage vor Reisebeginn 20%
03 bis 01 Tage vor Reisebeginn 50%
No Show 75% (bei Personenpreisen wird von einer mittleren Teilnehmerzahl ausgegangen)
.


Tagesfahrten mit Zusatzleistungen
Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Drittleistungen verrechnet.


Mehrtagesfahrten mit Zusatzleistungen (Pauschalreisen)
Die Annulierungskosten hängen mit der Auftragsgrösse zusammen, sie werden mit der Offerte oder Bestätigung mitgeteilt.


Anzahlung / Bezahlung
  -
Tagesfahrten mit und ohne Zusatzleistungen
    Ohne anders lautende Bestimmung in der Offerte oder Bestätigung wird keine Anzahlung verlangt
    und die Fahrt nach Ausführung verrechnet.

  - Mehrtagesfahrten mit Zusatzleistungen (Pauschalreisen)
    In der Regel wird eine Anzahlung oder die volle Bezahlung vor Reiseantritt verlangt. Die Regelung
    hängt
mit der Auftragsgrösse zusammen. Sie wird mit der Offerte oder Bestätigung mitgeteilt.


Versicherung / Reisegarantie
Haftpflichtmässig ist Ihre Carunternehmung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Für den Fall einer Annulation kann bei uns eine Versicherung abgeschlossen werden.
Es können weitere Versicherungen wie Rückreisekosten usw. abgeschlossen werden. Wir beraten Sie gerne.
Für Pauschalreisen (Mehrtagesreisen mit Zusatzleistungen) unterstehen wir dem Pauschalreisengesetz mit gesetzlichem Garantiefond.

Diese Bestimmungen sind integrierender Bestandteil einer Offerte oder einer Auftragsbestätigung. Sie kommen zur Anwendung, sofern auf Ihrer Offerte oder Bestätigung
keine anderweitigen Angaben aufgeführt sind.